Rettungsgasse

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.


Was bringt die Rettungsgasse?

Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.


Was Sie tun müssen!

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.


Wann gilt die Rettungsgasse?

Ab 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.


Wo gilt die Rettungsgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich, egal ob zwei-, drei- oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien.


Was Sie noch wissen sollten...

Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!


Die Vorteile der Rettungsgasse auf einen Blick:

  • Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort
  • Schnellere Versorgung von Verletzten
  • Zeitgewinn von bis zu vier Minuten
  • 1 Min. = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um bis zu 40 Prozent
  • Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatz-Bergefahrzeuge
  • Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer
  • Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge oder auf dem Pannenstreifen missbräuchlich geparkte Fahrzeuge
  • Einheitliches Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien